Bausparverträge gelten nach wie vor als bewährte Finanzierungsvariante, um sich den Traum von den eigenen vier Wänden zu erfüllen. Bausparer zahlen über einige Jahre hinweg Geld bei einer Bausparkasse ein und bekommen es dann zusammen mit einem Bauspardarlehen wieder ausgezahlt. Vor dem Vertragsabschluss gibt es jedoch einiges zu beachten. In einer Untersuchung der 20 deutschen Bausparkassen hat die Stiftung Warentest kürzlich nur drei Mal die Note „Gut“ vergeben. Kritisiert wurde unter anderem eine mangelnde Beratungsleistung. Umso wichtiger ist es für angehende Bausparer daher, zu wissen, worauf sie vor Abschluss eines Bausparvertrags achten müssen.
Das sollten Bausparer bereits vor dem Beratungsgespräch klären
Wer den Abschluss eines Bausparvertrags in Erwägung zieht, sollte nicht blind in ein Beratungsgespräch stolpern. Folgende Fragen sollten angehende Bausparer bereits vorher klären:
• Zielsetzung: Bausparer sollten sich im Klaren darüber sein, wann sie eine Immobilie kaufen, bauen oder renovieren wollen. Soll der Bausparvertrag lediglich als Geldanlage genutzt werden, sollten sich Bausparer für einen Tarif entscheiden, der bei Verzicht auf ein späteres Bauspardarlehen einen möglichst hohen Zinsbonus bietet. Zudem sind in diesem Fall möglichst hohe Zinsen in der Ansparphase von Vorteil. • Sparrate: Wer sich für einen Bausparvertrag interessiert, sollte wissen, wie viel er monatlich sparen kann und will. Es empfiehlt sich, dabei keinen zu hohen Betrag zu wählen und auch unvorhergesehene Ereignisse mit einzukalkulieren – beispielsweise den Verlust des Jobs oder notwendige Reparaturen am Auto.
• Sonstiges Vermögen: Falls der Bausparvertrag wirklich für einen Hauskauf oder –bau eingesetzt werden soll, sollte der Bausparer wissen, wie die Gesamtfinanzierung aussehen soll. Denn ein Bausparvertrag ist im Regelfall nur ein Teil der Immobilienfinanzierung.
Diese Fragen sollten Bausparer beim Gespräch klären
Beim Gespräch selbst ist es wichtig, einige grundlegende Fragen zu den Empfehlungen der Bausparkasse zu klären. Diese Informationen sollten angehende Bausparer verlangen:
• Spar- und Tilgungsplan: Dem Bausparangebot sollte ein Plan beiliegen, aus dem hervorgeht, wie hoch die monatliche Rate ist, wann der Vertrag voraussichtlich zugeteilt werden kann und wie hoch Guthaben und Darlehen zu diesem Zeitpunkt sein werden. Zudem sollte klar werden, wie lang die Entschuldung dauern wird und wie hoch die dafür zu zahlenden Monatsraten sein werden. Die Bausparsumme sollte annähernd den eigenen Vorstellungen entsprechen.
• Riester-Förderung: Wer seine Eigentumswohnung oder sein Haus später selbst nutzen will, kann zusätzlich zum Bausparvertrag vom Staat eine Riester-Förderung beantragen. Angehende Bausparer sollten mit ihrem Berater klären, ob ein Riester-Bausparvertrag eine Option ist.
• Arbeitnehmersparzulage oder vermögenswirksame Leistung: Der Bausparer sollte klären, inwieweit er Anspruch auf Arbeitnehmersparzulage oder vermögenswirksame Leistung hat. Beide Varianten der Förderung können sich äußerst positiv auf die Rendite auswirken.
• Staatliche Wohnungsbauprämie: Wer mindestens 16 Jahre alt ist und weniger als 25.600 Euro (Verheiratete: 51.200 Euro) Einkommen versteuern muss, erhält vom Staat Einzahlungen auf den Bausparvertrag bis zu einer Höhe von jährlich 512 Euro (Verheiratete: 1.024 Euro) Wohnungsbauprämie. Wichtig: Das Bauspargeld muss in diesem Fall für den Wohnungsbau, -kauf oder die Modernisierung verwendet werden. Wer davon etwas anderes kauft, muss die Wohnungsbauprämie zurückzahlen. Eine Ausnahmeregelung gibt es für alle, die einen Bausparvertrag vor Ende des 25. Lebensjahres abschließen.
• Notfallplan: Es kann immer etwas geschehen, das die ursprünglichen Bausparpläne zu Nichte macht. Wer sich für einen Bausparvertrag interessiert, sollte daher klären, wie viel Guthaben die Bausparkasse bei einem vorzeitigen Abbruch auszahlen würde. Nach dem ersten Beratungsgespräch sollten Bausparer gründlich prüfen, ob das Angebot der Bausparkasse den ursprünglichen Vorgaben zumindest ungefähr entspricht. Die Stiftung Warentest rät darüber hinaus dazu, bei mindestens zwei weiteren Bausparkassen Alternativangebote einzuholen.