Vergütung im Bereich Finanzanlagevermittlung
Der Finanzanlagenvermittler verlangt keine direkte Vergütung vom Anleger, ggf. wird aber zusätzlich eine
gesonderte Servicegebührenvereinbarung abgeschlossen. Für den Vertrieb von Finanzanlagen erhält der
Finanzanlagenvermittler in der Regel von den Fondsgesellschaften und/oder den depotführenden Stellen
Provisionen bzw. Courtagen aus den im Zusammenhang mit dem Kauf und der Verwaltung der Fondsanteile
anfallenden Kosten und Gebühren.
Der Finanzanlagenvermittler erhält von der Verwahrstelle der Fondsanteile den Ausgabeaufschlag einmalig als
Agio in Prozent des Anlagebetrages sowie eine laufende Vertriebsprovision, die je nach Abrechnungsart der
jeweiligen Kapitalverwaltungs-/Investmentgesellschaft in Prozent des Wertes der vom Depotinhaber gehaltenen
Anteile an Fonds im Depot des Anlegers oder in Prozent der jährlichen Managementfee des jeweiligen Fonds
im Depot des Anlegers berechnet wird. Die Höhe der Provisionen variiert je nach Investmentgesellschaft,
Anlageschwerpunkt und Art der Fonds.
Die Höhe der jeweiligen Ausgabeaufschläge sowie der sonstigen Kosten und Gebühren ergibt sich aus
den betreffenden Abschnitten der Wesentlichen Anlegerinformationen (KIID), den Verkaufsprospekten der
Kapitalverwaltungs-/Investmentgesellschaften und dem Preisleistungsverzeichnis der jeweiligen Lagerstelle und
wird durch den Finanzanlagenvermittler bezogen auf die jeweilig ausgewählte Anlage gesondert ausgewiesen.